Information zum Betretungsrecht
gültig ab 01.03.2023
Information zum Betretungsrecht gültig ab 01.03.2023
Liebe Angehörige, liebe Besucher, liebe Dienstleister,
die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben beschlossen, den Großteil der noch bestehenden gesetzlichen Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 1. März 2023 zu beenden.
Ab 1. März 2023 entfällt die Testpflicht für Personal und Tagespflegegäste unserer Einrichtung sowie die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken durch die Beschäftigten.
Folgende Hygienemaßnahmen sind vorerst noch einzuhalten:
Besucherinnen und Besucher, die nicht Gäste in unserer Tagespflegeeinrichtung sind, müssen vorerst weiterhin eine FFP2-Maske tragen.
gez. Bode gez. Steve Lorenz
Geschäftsführer Leiter Ambulante und teilstationäre Pflege