Besucherregelung im EKH Pflegeheim GPZ Marienstift
gültig ab 01.10.2022
Besucherregelung im EKH-Pflegeheim GPZ Marienstift ab 01.10.2022
Liebe Angehörige, liebe Besucher,
aufgrund der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sowie der entsprechenden Hygieneauflagen gelten ab sofort die im Folgenden aufgeführten Festlegungen.
Für das gemäß Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung vorgeschriebene Hygienekonzept sowie das Einlassmanagement unseres Hauses ist die Heimleitung verantwortlich, bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Grundsätzlich gilt:
Folgende Hygienemaßnahmen sind einzuhalten: das Tragen einer FFP2-Maske und Händedesinfektion vor dem Besuch. Alle Besucher müssen vor dem Betreten unseres Hauses getestet werden. Alternativ kann auch eine tagesaktuelle Testbescheinigung vorgelegt werden.
1. Alle Besuche sind bitte wochentags bei der Heim- oder Pflegedienstleitung anzumelden und zu terminieren unter 03774 / 265-200. Besuchszeiten sind: Montag, Mittwoch und Freitag, jeweils 9 Uhr, 10 Uhr, 14 Uhr oder 15 Uhr.
2. Besuche in den Bewohner-Zimmern sind erst mit einem bestätigten negativen Corona-Test möglich, das gilt auch nach Genesung einer COVID-19 Infektion oder nach einer Impfung. Die Durchführung eines PoC-Antigen-Schnelltest wird in der Einrichtung angeboten. Hierfür sind ca. 20 min. einzuplanen. Ein Besuch ist auch mit einem bestätigten negativen PoC-Test vom selben Tag möglich. Der Besucher muss eine FFP2-Maske tragen. Diese kann gegen eine Gebühr von 2,00 € käuflich erworben werden. Für diese Besuche ist der Eintrag in die Besucherliste zwingend erforderlich.
3. Besuche im Außengelände sind möglich, je nach Wetterlage. Auch hier müssen die Besucher die geltenden Hygienemaßnahmen einhalten. Dieser Spaziergang sollte mit dem Pflegepersonal abgesprochen sein.
4. Ein Besuch der Cafeteria ist unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen möglich.
5. Sanitäranlagen sind für Besucher in der gesamten Einrichtung nicht zugängig.
Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, aus Rücksicht zu den in der Einrichtung wohnenden und arbeitenden Personen, sich an die Festlegungen zu halten.
Bei Zuwiderhandlungen sehen wir uns ebenso wie bei Verdachtsfällen in der Einrichtung gezwungen, jeglichen Zutritt grundsätzlich zu verweigern.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
gez. Bode gez. Müller-Bauer
Geschäftsführer Heimleiterin