Besucherregelung im EKH Pflegeheim Zwönitz
gültig ab 01.10.2022
Besucherregelung im EKH Pflegeheim Zwönitz ab 01.10.2022
Liebe Angehörige, liebe Besucher,
aufgrund der geltenden sächsischen Corona- Schutz-Verordnung sowie der Covid- 19 -Schutzmaßnahmen – Ausnahmeverordnung gelten ab sofort folgende Regelungen und Maßnahmen:
Seit 29.09.2022 sieht die Corona Schutzverordnung eine FFP2 Maskenpflicht für weiter zutrittsberechtigte Personen vor.
Ein negativer PoC-Antigen Test ist erforderlich für alle Personen, die unsere Einrichtung betreten möchten.
1. Alle Besuchesind bitte Wochentags bei der Heim- oder Pflegedienstleitung anzumelden und zu terminieren.
Aufgrund des erhöhten Testaufwandes ist unsere Einrichtung nur Mo- Mi und Fr für Besucher geöffnet.
Ausnahmen müssen mit der Heim- oder Pflegedienstleitung besprochen werden.
2. Testpflicht für Besucher:
Zur Nachweisführung sind Testergebnisse (nicht älter als 24 Stunden) vorzulegen, oder in der Einrichtung muss ein PoC-Antigen- Schnelltest durchgeführt werden.
3. Besuche auf dem Bewohner-Zimmer sind nach vorheriger Anmeldung (siehe Punkt 1) möglich. Die Durchführung eines erforderlichen PoC-Antigen-Schnelltest wird in der Einrichtung angeboten. Hierfür sind 20 min einzuplanen. Der Besucher muss eine FFP2 Maske tragen und sich beim Betreten der Einrichtung die Hände desinfizieren. Die FFP2 Maske kann gegen eine Gebühr von 2,00 € käuflich erworben werden. Dazu ist ein Eintrag in die ausgelegte Verkaufsliste erforderlich. Für alle Besuche ist der Eintrag in die Besucherliste zwingend erforderlich.
4. Besuche im Außengelände sind in unserem Garten wieder möglich, je nach Wetterlage. Beim Wiedereintritt in die Einrichtung muss der Besucher eine FFP 2 Maske tragen. Dieser Spaziergang sollte mit dem Pflegepersonal abgesprochen sein.
5.Ein Besuch der Cafeteria ist zum Verweilen für unsere Bewohner und deren Besucher, unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelung, gestattet. Besucher können aber auch gern etwas käuflich erwerben und mit auf das Zimmer des Bewohners oder in den Garten nehmen.
Bitte auch hier FFP2 tragen.
6. Spaziergänge für unsere Bewohner sind in Begleitung eines Besuchers oder einer Betreuungskraft außerhalb vom Heimgelände möglich, ebenfalls unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen.
Von Ausgängen zurückkehrende Bewohner müssen mindestens einmal täglich speziell auf Symptome der Erkrankung COVID-19 überprüft oder befragt werden.
Bei Feststellung von entsprechenden Symptomen jedweder Schwere ist eine ärztliche Abklärung bzw. Testung erforderlich. Bis zum Eintreffen des Testergebnisses sind die sozialen Kontakte auf das Notwendigste zu minimieren.
7. Sanitäranlagen sind für Besucher unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelung, gestattet.
Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, aus Rücksicht der in der Einrichtung wohnenden und arbeitenden Personen, sich an die Festlegungen zu halten.
Bei (erneuten) Zuwiderhandlungen sehen wir uns ebenso wie bei Verdachts-fällen in der Einrichtung gezwungen, jeglichen Zutritt grundsätzlich zu verweigern.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bode gez. Gotthardt
Geschäftsführer Heimleiterin