Die »Woche der offenen Unternehmen« ist eine der wichtigsten und zentralen Veranstaltungen von SCHAU REIN in Sachsen – Wir sind auch in diesem Jahr mit dabei!

Schülerinnen und Schüler verlassen für eine Woche die Schulbank und sammeln praktische…

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Am 29. Januar 2024 wurde der EKH Erzgebirgische Krankenhaus- und Hospitalgesellschaft mbH die aktuelle Auszeichnung CrefoZert 2024 durch die Creditreform, Deutschlands führender Wirtschaftsauskunftei verliehen.

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Leistungen der Sozialstation

Sie haben Probleme bei der Alltagsbewältigung und benötigen Hilfe im Haushalt? Sie waren im Krankenhaus und benötigen weitere Hilfen? Dann stehen wir Ihnen mit unserem Fachpersonal jederzeit zur Verfügung. Gern beraten wir Sie dazu ausführlich, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.

Unser Pflegedienst wird von Frau Zita Fabian geleitet.

Kranken- und Behandlungspflege (SGB V)

  • Medikamentengabe, Injektionen, Katheterwechsel und -pflege, Dekubitusbehandlung, Stomabehandlung, Verbände, spezielle Krankenbeobachtung usw.
  • ergänzende Grundpflege bei notwendiger häuslicher Krankenpflege
  • ergänzende hauswirtschaftliche Versorgung, wie z.B. Einkauf, Wäschepflege, Bettwäschewechsel

Schwerpunkte: Speziell ausgebildete Fachkräfte beraten und begleiten Sie bei der Versorgung:

  • Moderne Infusionstherapie
  • Ernährungstherapien
  • Moderne Wundversorgung
  • Atemwegstherapien
  • Betreuung von Patienten im Rahmen von onkologischen und palliativmedizinischen Behandlungen
  • Betreuung von Schmerzpatienten
  • Sterbebegleitung

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • z.B. Einkauf, Wäschepflege, Wäschewechsel
  • Vermittlung von Dienstleistungen wie Essen auf Rädern, Betreutes Wohnen u.v.m.

Grundpflege (SGB XI)

Um Sie als Pflegende zu entlasten, können wir als Pflegedienst die Leistungen ganz oder teilweise für Sie übernehmen:

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Rasieren, An- und Auskleiden
  • Ernährung: Zubereiten von Mahlzeiten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Mobilisation: Lagern, Mobilisieren, Hilfestellung beim Verlassen und Wiederauffinden der Wohnung
  • Inkontinenzversorgung

Wenn Sie Ihre Angehörigen selbst pflegen und kurzfristig verhindert sind, z.B. bei Urlaub, können wir die von Ihnen erbrachten Leistungen für Sie übernehmen.

Zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45 b SGB XI)

Diese Betreuung ist flexibel, wohnortnah oder in Betreuungsgruppen und an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen orientiert und umfasst die allgemeine Betreuung und Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, deren Bedarf an Unterstützung über die bisher üblichen festgelegten Leistungen der Pflegeversicherung (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Versorgung) hinausgeht, durch:

  • Einzelbetreuung im häuslichen Bereich, wenn Pflegende Angehörige für Arztbesuche, Behördengänge, Einkäufe etc. vorübergehend außer Haus sind
  • Familienentlastende Dienste (Begleitung bei Behörden- und Arztbesuchen, Spaziergängen, Ausflügen etc.)

Beratungsbesuche (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Sollten Sie Ihre Angehörigen selbst pflegen, bieten wir Ihnen die Beratungen in folgenden gesetzlich vorgeschrieben Zeitabständen an:

  • Pflegegrad I bis III: einmal halbjährlich
  • Pflegegrad IV und V: einmal vierteljährlich

Überleitungspflege (§ 45 SGB XI)

Um den Übergang vom Krankenhaus in die häusliche Umgebung zu erleichtern, können Sie noch während des stationären Aufenthaltes Ihres Angehörigen mit uns in Kontakt treten. Dabei gehen wir individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Fragen ein. Alle Pflegegeldbezieher, Angehörige und andere an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen können diese Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen.

Pflegeschulung & Pflegeberatung (§ 45 SGB XI)

Sie suchen Hilfe bei der Bewältigung der täglichen Probleme in der Pflege Ihrer Angehörigen? Wir bieten Ihnen kostenfreie, individuelle Schulungen im Haushalt des Pflegebedürftigen bei:

  • pflegebedingten körperlichen Belastungen
  • alltagspraktischen Problemen
  • Hilfsmittelbedarf
  • Vorschläge zur Umgestaltung des Wohnumfeldes

Eine Schulung beträgt maximal 2 Stunden und kann bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Hinweis: Die Pflegeschulung ersetzt nicht den Pflegepflichteinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Pflegekurse (§ 45 SGB XI)

Wir geben Pflegekurse, bei denen Grundkenntnisse zur bestmöglichen Pflege vermittelt werden. Dies geschieht auch an Hand praktischer Beispiele und Übungen. Inhalte für Spezialseminare oder Einzelveranstaltungen sind:

  • Demenz im Alter
  • Umgang und Pflege von Schlaganfallpatienten
  • Pflege von Behinderten
  • Pflege kranker bzw. behinderter Kinder
  • Multiple Sklerose
  • Parkinson
  • Sturzprophylaxe

Unsere Pflegekräfte wurden zum Pflegeberater ausgebildet und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.