„Die flotten Sohlen der EKH“

Das Wetter spielte zum Firmenlauf am 27. Mai perfekt mit und bot einen optimalen Rahmen.

 

weiterlesen

Schwarzenberg, 21. Mai 2026

Zeit zusammen verbringen ohne Dienstkleidung und Stress, weil der nächste Patient wartet. Zusammen essen, sich austauschen und sich beim Bowling anfeuern, deshalb hat der Geschäftsführer auch dieses Jahr wieder zum…

weiterlesen

Hinweisgeberschutz

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind gesetzlich dazu verpflichtet ein internes Meldesystem für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzuhalten.

Dieses System nach dem Hinweisgeberschutzgesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgebende ohne Furcht vor Repressalien Verstöße gegen Arbeits-(vertragliche) Bestimmungen etc. oder rechtswidriges (= strafbares) Verhalten von Mitarbeitenden oder Dritten melden können.

Die Verfolgung bzw. Bearbeitung der Hinweise erfolgt unter Geheimhaltung der Identitäten in diesem Zusammenhang.

Regelungen enthält das Qualitätsmanagement der EKH mbH.

Meldemöglichkeiten an den Hinweisgeberverantwortlichen der EKH mbH:

Hotline: 0800-1234-205 (Mo-Fr, 08-18 Uhr)
Web-Portal: https://ekhmbh.hinweisgeberportal.de
Mail: hinweisgeberportal@bundesanzeiger.de
Post: Hinweisgeberdienst, c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln