Am 5. November empfingen der stellvertretende Geschäftsführer, Herr Sebastian von Saß und GPZ-Heimleiterin, Frau Anja Müller-Bauer sieben Damen und Herren aus Ghana im Schwarzenberger Marienstift. Die Delegation weilt derzeit auf Einladung von Prof.…

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Diesmal lud die Leiterin der Arbeitsagentur Annaberg-Buchholz, Frau Cordula Hartrampf-Hirschberg zur Bekanntgabe der alljährlichen „Herbstzahlen am Arbeitsmarkt“ die Medienvertreter in das Marienstift, eine Einrichtung der EKH mbH ein.

 

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Hinweisgeberschutz

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind gesetzlich dazu verpflichtet ein internes Meldesystem für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzuhalten.

Dieses System nach dem Hinweisgeberschutzgesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgebende ohne Furcht vor Repressalien Verstöße gegen Arbeits-(vertragliche) Bestimmungen etc. oder rechtswidriges (= strafbares) Verhalten von Mitarbeitenden oder Dritten melden können.

Die Verfolgung bzw. Bearbeitung der Hinweise erfolgt unter Geheimhaltung der Identitäten in diesem Zusammenhang.

Regelungen enthält das Qualitätsmanagement der EKH mbH.

Meldemöglichkeiten an den Hinweisgeberverantwortlichen der EKH mbH:

Hotline: 0800-1234-205 (Mo-Fr, 08-18 Uhr)
Web-Portal: https://ekhmbh.hinweisgeberportal.de
Mail: hinweisgeberportal@bundesanzeiger.de
Post: Hinweisgeberdienst, c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln