vom 09.03. bis 11.03.2026 in unseren EKH-Einrichtungen erfolgreich durchgeführt

 

Viele Unternehmen kennt man nur von außen - aber wie sieht es eigentlich drinnen aus? Die „Woche der offenen Unternehmen“ bietet einmal im Jahr die Gelegenheit, genau…

weiterlesen

Erster großer Bauabschnitt fast geschafft!

 

Nach umfangreichen Bauarbeiten ist der erste große Bauabschnitt zu 90 Prozent geschafft. Neuer Fußboden, neuer Anmeldebereich für die Ergotherapie, neue Gestaltung und Möblierung der Behandlungsräume.…

weiterlesen

Hinweisgeberschutz

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind gesetzlich dazu verpflichtet ein internes Meldesystem für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzuhalten.

Dieses System nach dem Hinweisgeberschutzgesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgebende ohne Furcht vor Repressalien Verstöße gegen Arbeits-(vertragliche) Bestimmungen etc. oder rechtswidriges (= strafbares) Verhalten von Mitarbeitenden oder Dritten melden können.

Die Verfolgung bzw. Bearbeitung der Hinweise erfolgt unter Geheimhaltung der Identitäten in diesem Zusammenhang.

Regelungen enthält das Qualitätsmanagement der EKH mbH.

Meldemöglichkeiten an den Hinweisgeberverantwortlichen der EKH mbH:

Hotline: 0800-1234-205 (Mo-Fr, 08-18 Uhr)
Web-Portal: https://ekhmbh.hinweisgeberportal.de
Mail: hinweisgeberportal@bundesanzeiger.de
Post: Hinweisgeberdienst, c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln