Hinweisgeberschutz
Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind gesetzlich dazu verpflichtet ein internes Meldesystem für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzuhalten.
Dieses System nach dem Hinweisgeberschutzgesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgebende ohne Furcht vor Repressalien Verstöße gegen Arbeits-(vertragliche) Bestimmungen etc. oder rechtswidriges (= strafbares) Verhalten von Mitarbeitenden oder Dritten melden können.
Die Verfolgung bzw. Bearbeitung der Hinweise erfolgt unter Geheimhaltung der Identitäten in diesem Zusammenhang.
Regelungen enthält das Qualitätsmanagement der EKH mbH.
Meldemöglichkeiten an den Hinweisgeberverantwortlichen der EKH mbH:
Herr Peter Katens
Email: hinweisgeber(at)ekhmbh.de
Postfach:
EKH Hinweisgeber
Clara-Zetkin-Straße 74
08340 Schwarzenberg
Telefon: 03774 / 265 800