Auch in diesem Jahr fand in Berlin der berufsgruppenübergreifende Hauptstadtkongress für Gesundheit, Medizin und Pflege statt.

Vom 23. bis 25. Juni 2026 trafen und diskutierten Vertreter beim Hauptstadtforum Gesundheitspolitik, dem…

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„Die flotten Sohlen der EKH“

Das Wetter spielte zum Firmenlauf am 27. Mai perfekt mit und bot einen optimalen Rahmen.

 

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Hinweisgeberschutz

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind gesetzlich dazu verpflichtet ein internes Meldesystem für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzuhalten.

Dieses System nach dem Hinweisgeberschutzgesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgebende ohne Furcht vor Repressalien Verstöße gegen Arbeits-(vertragliche) Bestimmungen etc. oder rechtswidriges (= strafbares) Verhalten von Mitarbeitenden oder Dritten melden können.

Die Verfolgung bzw. Bearbeitung der Hinweise erfolgt unter Geheimhaltung der Identitäten in diesem Zusammenhang.

Regelungen enthält das Qualitätsmanagement der EKH mbH.

Meldemöglichkeiten an den Hinweisgeberverantwortlichen der EKH mbH:

Hotline: 0800-1234-205 (Mo-Fr, 08-18 Uhr)
Web-Portal: https://ekhmbh.hinweisgeberportal.de
Mail: hinweisgeberportal@bundesanzeiger.de
Post: Hinweisgeberdienst, c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln