Letzte Stop‘s Rundfahrt zu den Einrichtungen der EKH mbH:

Frau Dolling war in den zurückliegenden fast 35 Jahren bei der EKH für viele Bereiche verantwortlich. Insbesondere als Leiterin des Einkaufs für alle Einrichtungen, langjährige Leiterin für…

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Auch in diesem Jahr hat die EKH Erzgebirgische Krankenhaus- und Hospitalgesellschaft mbH wieder junge Menschen aus Indien und Vietnam für eine Ausbildung gewinnen können.

Insgesamt beginnen 7 junge Menschen ihre Ausbildung fern der Heimat hier im…

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Hinweisgeberschutz

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind gesetzlich dazu verpflichtet ein internes Meldesystem für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzuhalten.

Dieses System nach dem Hinweisgeberschutzgesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgebende ohne Furcht vor Repressalien Verstöße gegen Arbeits-(vertragliche) Bestimmungen etc. oder rechtswidriges (= strafbares) Verhalten von Mitarbeitenden oder Dritten melden können.

Die Verfolgung bzw. Bearbeitung der Hinweise erfolgt unter Geheimhaltung der Identitäten in diesem Zusammenhang.

Regelungen enthält das Qualitätsmanagement der EKH mbH.

Meldemöglichkeiten an den Hinweisgeberverantwortlichen der EKH mbH:

Hotline: 0800-1234-205 (Mo-Fr, 08-18 Uhr)
Web-Portal: https://ekhmbh.hinweisgeberportal.de
Mail: hinweisgeberportal@bundesanzeiger.de
Post: Hinweisgeberdienst, c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln