Die Vorbereitungen für unseren Tag der offenen Tür am 16. August 2024, ab 14.00 Uhr anlässlich des 20-jährigen Bestehens des EKH-Pflegeheimes in Zwönitz laufen auf Hochtouren. Am 20. Mai 2003 fand der 1. Spatenstich für den Bau unseres Pflegeheimes…

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Am 2. Juli 2024 konnte in der EKH-Tagespflege „Am Mühlberg“ in Zwönitz ein besonderes Jubiläum gefeiert werden. Vor genau 5 Jahren durften wir unsere ersten Gäste begrüßen. Wie doch die Zeit vergeht! Das wurde natürlich gefeiert. Am Nachmittag waren…

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Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen je Kalenderjahr. Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers. Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor. Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung wird von den Pflegekassen finanziert, wenn häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist und auch teilstationäre Pflege nicht ausreicht.

Finanzierung

Die Kurzzeitpflege kann bei der jeweiligen Pflegekasse des Antragstellers beantragt werden. Die Kosten für einen Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung setzen sich aus vier Bestandteilen zusammen: Pflege, Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten. Hat der Betroffene bereits eine Pflegestufe, so übernimmt die Pflegekasse nur die Kosten für den Bestandteil "Pflege" für die Zeit des Aufenthaltes. Die Kosten für die Bestandteile "Verpflegung", "Unterkunft" und "Investitionskosten" übernimmt der Kurzzeitpflege-Gast.

Die Kurzzeitpflege soll Angehörige oder auch andere Pflegepersonen entlasten und längere Erholungsphasen ermöglichen, dies ist im Pflegeversicherungsgesetz verankert. Weiterhin sollen Krankenhausaufenthalte vermieden oder verkürzt werden. Die Kurzzeitpflege bietet so eine Alternative, die zwischen der ambulanten Pflege zu Hause und der stationären Pflege im Krankenhaus liegt.

Beispiele:

  • bei Urlaub oder Krankheit des pflegenden Angehörigen
  • bei seelischer Überforderung der Pflegeperson
  • bei vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen

Physiotherapie

Während der Kurzzeitpflege hat der Bewohner unter Umständen Anspruch auf Physiotherapie auf Rezept. Der Umfang der Physiotherapie wird dann individuell vom Hausarzt entschieden. In unserer Einrichtung verfügen wir über ein voll ausgestattetes Therapiezentrum. Unsere gut ausgebildeten Physiotherapeuten stehen Ihnen zur Fortführung Ihrer Therapie zur Verfügung.